Dr. Wolfram Proksch

Karin Thiem
23. Juni 2020
Mag. Helmut Buzzi
23. Juni 2020

Ich bin als Rechtsanwalt seit vielen Jahren auch im Umweltverträglichkeitsrecht tätig. Der Klimawandel – und das ist mittlerweile völlig unbestreitbar – ist menschengemacht. Es ist daher unsere Aufgabe gerade in Umwelt-Verträglichkeits-Prüfungsverfahren darauf zu achten, dass Projekte auf das notwendige und wirklich vom öffentlichen Interesse getragene Maß geprüft und reduziert werden.

Ein wichtiger Teil von Umweltverträglichkeitsprüfungen ist auch die Überprüfung des mit einem Projekt verbundenen Bodenverbrauchs. Dazu ist zu sagen, dass Österreich bedauerlicherweise Europameister im Bodenverbrauch ist, wir verbrauchen pro Kopf wesentlich mehr Boden als alle anderen Länder in der Europäischen Union. Mit der Versiegelung des Bodens geht nicht nur auf Generationen eine reduzierte Nutzbarkeit einher, sondern wir gefährden damit auch unsere Möglichkeit uns selbst landwirtschaftlich zu versorgen. Wir gefährden damit die Biodiversität, wir gefährden Fauna und Flora in den Gebieten. Gerade die Ost“Umfahrung“ Wiener Neustadt ist leider ein besonders negatives beispiel für einen derartigen Bodenverbrauch. Nach konservativen Schätzungen ist nur mit dem Straßenbauprojekt an sich ein Verbrauch von 18 Hektar verbunden. Das ist zirka so viel wie jeden Tag leider in ganz Österreich an Boden neu versiegelt wird. Und dabei ist noch gar nicht miteinberechnet und miteinbezogen, dass durch diese Straßenbauprojekte vielleicht in weiterer Zukunft Gewerbegegenden neu entwickelt werden, angeschlossen werden und weitere Bodenversiegelungen dazu kommen.

Wir haben im bisherigen Verfahren zahlreiche Einwände bis in alle Details erhoben – insbesondere auch auf gefährdete Tierarten wie Ziesel und Feldhamster aber wir haben auch immer wieder betont, dass es uns dabei um das große Ganze geht, dass in Österreich endlich Umwelt-Verträglichkeits-Prüfungsverfahren ganz grundlegend ordentlich geführt werden müssen. Was meine ich damit? Wir verlangen, dass es einen ordentlichen Variantenvergleich gibt, dass es ein echtes 0-Szenario gibt, dass also gerechnet wird, was dann wirklich geschehen würde, wenn das Projekt nicht verwirklicht wird. Und wir gehen davon aus, dass bei einer Nichtverwirklichung dieses Projektes überhaupt keine zusätzliche Belastung für die Bevölkerung hinzu käme, sondern das eigentlich durch die Verwirklichung des Projektes erst eine weitere Belastung entsteht. Hier ist leider auch das Bundesverwaltungsgericht zu vage geblieben, welche Vorteile dieses Projekt denn überhaupt mit sich bringen soll. Vielmehr ist zwischen den Zeilen zu lesen, dass man sich selbst nicht so sicher ist, welchen Sinn und welches öffentliche Interesse denn dieses Projekt überhaupt begründen kann.

Wenn ich am Ende meines Statements nochmals auf den Klimawandel zurückkommen darf: Es ist uns glaube ich allen klar, dass uns langsam die Zeit davon läuft. Bei Umwelt-Verträglichkeits-Prüfungsverfahren in Österreich spielt allerdings inzwischen die Zeit für uns. Es ist die Erkenntnis angekommen, dass wir endlich etwas ändern müssen in unserem Verhalten, dass wir etwas tun müssen und ich hoffe, dass auch in diesem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof in Österreich unseren Argumenten letztendlich gefolgt wird und wir das Projekt abwenden können.

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