Das UVP-Verfahren ist ein gutes rechtliches Instrument um die Auswirkungen von gewissen Großprojekten auf die Umwelt zu beurteilen. Dass auch Bürgerinitiativen in UVP-Verfahren eine Parteistellung haben, war ein wichtiger Aspekt in Hinblick auf die Verwirklichung der Öffentlichkeitsbeteiligungen im Umweltbereich. Klar ist jedoch, dass die Parteistellung auch an gewisse Voraussetzungen knüpft und somit nicht jeder Bürger die Chance hat seine individuellen Bedenken zu äußern. Aber gerade aus diesem Grund ist es Aufgabe der Politik die Stimmen der Bevölkerung Ernst zu nehmen und sich auch mit kritischen Sichtweisen rund um das Thema Ostumfahrung auseinanderzusetzen um im Sinne der Stadt Wiener Neustadt ein nachhaltiges, klimafreundliches, zukunftsträchtiges und bürgerfreundliches Verkehrskonzept zu etablieren!